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Gebäudeversicherung Versicherungsvergleiche



Was ist versichert!

Der Versicherer ersetzen Schäden grundsätzlich nur zu dem Wert der Sache oder die Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Steigen die Preise bis zur Wiederherstellung, bzw. Wiederbeschaffung, so muss der Versicherungsnehmer die Differenz selbst tragen. Die meisten Versicherungsunternehmen sehen aber von dieser Regelung ab, wenn nachweisbar  die Wiederherstellung unverzüglich veranlasst wird.

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Elementarversicherung

Zur Elementarschadenversicherung zählen zum Beispiel Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Lawinen. Diese sind regulärer nicht mitversichert und müssen gesondert als Zusatz zur Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung vereinbart werden.


Versicherungssumme

Die Versicherungssumme basiert bei der Gebäudeversicherung bei den meisten Versicherern auf dem Versicherungswert 1914. Es handelt sich hier um den ortsüblichen Neuwert des Gebäudes entsprechend der Größe und baulichen Ausstattung nach den Preisen des Jahres 1914. Im Vergleich wird stets der Neuwert und der "Wert-14" angezeigt.


Was muss beim Verkauf beachtet werden

Beim Verkauf eines Wohngebäudes geht der Versicherungsvertrag automatisch mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Durch den Übergang der Versicherung wird ein übergangsloser Versicherungsschutz sichergestellt.